Rotlichtmilieu im Griff von Rocker

Das Rotlichtmilieu im Südwesten ist oft in der Hand von Rocker, schreibt das Innenministerium. Die Dunkelziffer bei den Straftaten sei hoch.

Rockergruppen stehen oft in enger Verbindung zum Prostitutionsmilieu. Das steht in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage, die dieser Zeitung vorliegt. Kriminalität sei in der Szene verbreitet, schreibt die Regierung unter Berufung auf die Polizeiliche Kriminalstatistik. Vermutlich sei die Dunkelziffer wegen der „mangelnden Anzeigebereitschaft vieler Opfer verhältnismäßig hoch“.

2016 gab es im Südwesten 40 Tatverdächtige im Bereich „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ und 15, denen die „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“ vorgeworfen wurde. 15 der mutmaßlichen Menschenhändler waren Deutsche, gefolgt von Rumänen (8), Türken (5) und Ukrainern (4). Der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger machten sich vor allem Deutsche verdächtig (12). Die Opfer sind überwiegend ausländischer Herkunft, weiblich sowie jugendlich oder heranwachsend, schreibt Innenminister Thomas Strobl (CDU). Die Täter profitierten oft von ungesichertem Aufenthaltsstatus, mangelnden Sprachkenntnissen oder finanziellen Notlagen der Betroffenen.

Im Zeitraum 2012 bis 2016 gab es fünf anerkannte Ermittlungsverfahren wegen Organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben (ohne Glücksspiel). Davon betrafen vier Rocker- oder Rockerähnliche Gruppierungen. „Erfahrungsgemäß stehen diese Gruppierungen oftmals in enger Verbindung zum Prostituiertenmilieu“, schreibt der Minister.

Die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfle hatte entsprechende Übersichten erfragt, sich allerdings etwa auch nach den Nationalitäten der Opfer erkundigt. Während die Regierung auf diese Frage nicht einging, wurden andere nur allgemein beschieden.

Unzufrieden ist die Abgeordnete auch mit den Auskünften zum neuen Prostituiertenschutzgesetz aus Berlin, das das Landes-Sozialministerium seit 1. Juni umsetzt. Wölfle hatte gefragt, wo die Regierung dabei Möglichkeiten zur Verbesserung der Kriminalprävention sehe, und wie die Polizei später den Landratsämtern helfen soll, Prostituierte und Bordellbetreiber zu überprüfen: Von 2018 an fällt diese Aufgabe den unteren Verwaltungsbehörden zu. „Sie wiederholen immer nur, was im Gesetz steht, aber man merkt nicht, dass sie die Spielräume wahrnehmen wollen.“ Dabei sieht Wölfle im neuen Recht durchaus Chancen. „Ich wünsche mir von seiner Umsetzung, dass nicht wenige Bordellbetreiber in Baden-Württemberg in Zukunft keine Erlaubnis für ihr ,Gewerbe‘ erhalten und damit auch die Nachfrage für den ‚Import‘ von 18- oder 19-jährigen Mädchen insbesondere aus Rumänien oder Bulgarien nach Deutschland reduziert wird“, sagt sie. „Dafür reicht mir die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses des Bordellbetreibers nicht.“


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